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Neubebauung im Blockinnenbereich zwischen Ölschlägern, Ritterstraße, Schloßstraße und Kuhstraße


Stadt Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz 9826/05 3. Juni 05: Planungskonzept Umwandlung städtischer Flächen zu einem Kinderspielplatz im Rahmen einer Neubebauung im Blockinnenbereich zwischen Ölschlägern, Ritterstraße, Schloßstraße und Kuhstraße.

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Geschichte und Gebietsbeschreibung
Der Baublock Ölschlägern, Ritterstraße, Schloßstraße, Kuhstraße gehört zum historisch geprägten Magniviertel und liegt im Sanierungsgebiet Innenstadt. Während der Altstadtbereich um St. Magni im 2. Weltkrieg nur wenig zerstört wurde, sind die Bereiche des Baublocks Ritterstraße und südliche Teile des Viertels stärker von der Zerstörung betroffen gewesen. Ziel der Sanierung ist es, bestehende Strukturen sowie den Gebietscharakter zu erhalten und Blockstrukturen baulich zu ergänzen oder wieder herzustellen. Weit vor der Festlegung des Sanierungsgebietes wurde in den 60er-Jahren mit der Schließung der Blockränder begonnen. So entstand der nördliche Rand des Baublockes an der Straße Ölschlägern. 1979 wurde die Ruine des ehemaligen Luftschutzbunkers (Ritterstraße 11-16) als Kern einer Wohnbebauung überplant. Später kamen die Eckbebauung Kuhstraße/Ritterstraße sowie der Bau der Turnhalle gegenüber dem Bunker hinzu. Nach der Sanierung der Ritterstraße und nach der Umsetzung des Verkehrsberuhigungskonzeptes für das gesamte Magniviertel entstand die heute vorhandene Situation – die städtischen Flächen werden zurzeit ausschließlich als Stellplätze genutzt und sind zu diesem Zwecke vermietet.

Trotz Bemühungen und verschiedenster Planungen konnten die Ränder an der Ritterstraße und der Schloßstraße bis heute nicht geschlossen werden. Die aufgebrochene Blockstruktur hat eine Beeinträchtigung des Stadtbildes sowie Qualitätsdefizite bei der Nutzung der Hofflächen zur Folge. Von den als provisorisch genutzten Stellplatzflächen genutzten Bereichen gehen erhebliche Lärmbelästigungen aus. Öffentliche wie private Grün- und Freiflächen, die die Wohn- und Aufenthaltsqualität und das Wohnumfeld erheblich steigern würden, sind nicht vorhanden.

Sanierungsziele
Die im Jahr 1980 vom Rat beschlossenen Sanierungsziele und der Rahmenplan sehen für diesen Bereich eine Wohnumfeldverbesserung sowie die bauliche Ergänzung der Blockstruktur vorwiegend durch eine Wohnnutzung vor. Mit einer fußläufigen Verbindung durch den Block soll die Erschließung der inneren Wohnbebauung sowie eines neu zu schaffenden öffentlichen Kinderspielplatzes gesichert werden. Das städtebauliche Konzept soll den gesamten Baublock einbeziehen und zu einer durchgreifenden Aufwertung der Hofsituation führen. Um einen schlüssigen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, sollen die Grundstücke insgesamt veräußert werden. Bei einer Bebauung wird großer Wert auf eine qualitätvolle Unterbringung und Gestaltung der Stellplätze gelegt. Heute befinden sich auf der unbebauten Fläche zahlreiche Stellplätze, die bei einer Bebauung entfallen. Auch wenn ein vollständiger Ersatz im Rahmen der Neuplanung nicht leistbar sein wird, stellt das über das notwendige Maß hinausgehende Stellplatzangebot ein wichtiges Beurteilungskriterium bei der Bewertung der Planung dar.

Planung/Blockkonzept
Zurzeit bemüht sich ein Investor intensiv, das Grundstück sinnvoll zu bebauen. In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro ft+architekten entstand das vorliegende städtebauliche Konzept. Vorgeschlagen wird eine reine Wohnnutzung mit verschiedenen Wohnformen. Entstehen sollen Stadthäuser, Etagen- und Loftwohnungen, die das individuelle Wohnen auf der Etage bis hin zum Leben auf mehreren Ebenen mitten in der Stadt ermöglichen. Der Blockrand an der Ritterstraße und an der Ecke Ritterstraße/Schloßstraße soll durch eine viergeschossige Bebauung geschlossen werden. Der neu entstehende Baukörper an der Ritterstraße führt mit einem Anbau in das Blockinnere. Im Blockinneren selbst sollen Stadthäuser entstehen – dreigeschossige Wohnhäuser mit Dachgeschoß auf eigenem Grundstück mit einem kleinen Gartenanteil. Der Stellplatznachweis erfolgt in ebenerdigen begrünten Stellplatzanlagen, die über die Ritterstraße erschlossen werden. Das Planungskonzept ist in der Verwaltung diskutiert und modifiziert worden. Anliegend ist der aktuelle Planungsstand dargestellt. Eine Realisierung des Projektes wird für das Jahr 2006 prognostiziert (Baubeginn ggf. noch Ende 2005). Die Randbedingungen zum Verkauf des Grundstücks werden zurzeit zwischen Stadt und Investor geklärt. Da das Städtebauförderprogramm Ende 2005 in der Innenstadt ausläuft, kann dieses Projekt leider nicht mehr direkt durch Städtebaufördermittel unterstützt werden.

Lageplan, Konzept

Das Konzept der Architekten geht auf die vorhandenen Strukturen des Magniviertels ein und entspricht den Planungszielen der Stadt. Auf den Gebietscharakter wird nicht mit einer Einheitsbebauung reagiert, sondern mit einem individuellen Angebot und einer kleinteiligen Architektur und Materialgestaltung. Daher wird das vorliegende Konzept zur Umsetzung empfohlen. Für den Verkauf des Grundstücks wird eine gesonderte Vorlage eingebracht.

Kinderspielplatz
Die Planungen für den Baublock sehen die Unterbringung eines öffentlichen Kinderspielplatzes vor. Das Angebot an wohnungsnahen Grün- und Freiflächen ist auf Grund der Dichte im Quartier sehr gering. Das Magniviertel, seit je her ein beliebter Wohnstandort mitten in der Stadt, kann durch die oben beschriebene Neubebauung und durch die Schaffung von Kinderspielflächen wieder mehr Anziehungskraft gewinnen. Die öffentlichen Spielflächen im Schloßpark stehen nicht mehr zur Verfügung, so daß heute ein Spielplatzdefizit für diesen Stadtbereich besteht. Neben der wohnungsnahen Versorgung mit Spielflächen hatte der Spielplatz im Schloßpark eine übergeordnete Funktion, die durch einen Kinderspielplatz an der Ritterstraße, der vorrangig quartiersbezogen ist, nicht ersetzt werden kann. Dennoch kann ein Teil des Fehlbedarfs an öffentlicher Kinderspielfläche im Baublock Ritterstraße gedeckt werden. Darüber hinaus wäre ein erster Baustein für die Wohnumfeldverbesserung und die Aufwertung der Hofflächen gelegt. Vorgeschlagen wird, den Spielplatz mit einer Fläche von ca. 375 m² noch in diesem Jahr mit Mitteln aus der Städtebauförderung auszubauen und zu finanzieren.

Lage des Spielplatz Spielplatz, Entwurf

Entwurfsidee: Umgeben von Gebäuden und Bäumen entsteht ein Spielhof mit unterschiedlichen Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten.

Im Spielbereich befinden sich in einer großen Sandfläche verschiedene Spielgeräte in zurückhaltender moderner Form und Materialsprache sowie bespielbare Mauern zum balancieren und klettern aus verschiedenen Materialien. Das Angebot richtet sich hauptsächlich an Kinder bis 7 Jahre. Geplant sind Bewegungsspielgeräte zur Einzel- und Gruppennutzung, z. B. Schaukeln, eine Drehscheibe (Muldenkarussell), kleine Drehkarussels/Drehringe und Hüpfkugeln. Die Auswahl ist hier beispielhaft zu verstehen, sie wird nach erfolgter Kinderbeteiligung noch konkretisiert.

Eine breite Sitzmauer mit Holzauflage trennt den Spielbereich von der anschließenden kleinen Platzfläche, man sitzt unter kleinkronigen Blütenbäumen. Die vorhandenen Bäume bleiben weitestgehend erhalten. Die Stirnwand des Bunkers wird mit Kletterpflanzen an einem Rankgerüst eingegrünt. Als Abgrenzung und Sichtschutz zu den vorhandenen Parkplätzen/Garagen dienen geschnittene Hecken.

Bürgerbeteiligung
Die Bürgerbeteiligung ist am 13. Juni 2005 geplant. Den Anwohnern aus der Umgebung des Projektbereiches sollen die Planungen für die Umgestaltung vorgestellt werden. Um eine durchgreifende Verbesserung auch auf den Privatgrundstücken zu erzielen, ist es darüber hinaus wünschenswert, die Mitwirkung der anliegenden Eigentümer zu forcieren und die sich evtl. daraus ergebenden Synergieeffekte zu nutzen. Das Protokoll der Bürgerbeteiligung kann aus zeitlichen Gründen zur Beratung in den politischen Gremien leider nicht vorliegen. Das Ergebnis der Veranstaltung wird jedoch mündlich vorgetragen.

Durchführung, Kosten und Finanzierung
Die Durchführung des Wohnprojektes bedarf noch einer Entwicklungs- und Planungszeit. Ein Baubeginn ist Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres vorgesehen. Der Neubau des Kinderspielplatzes soll in diesem Jahr erfolgen. Die Ausführung der Maßnahme ist im September 2005 vorgesehen. Vier bis sechs Wochen Bauzeit werden eingeplant. Für die Umsetzung ist die Kündigung eines bestehenden Mietvertrages zur Unterbringung von Stellplätzen zwischen der Stadt Braunschweig und den Eigentümern des Grundstücks Ölschlägern 30 notwendig. Die Kosten für den geplanten Spielplatzneubau betragen 100.000 €.

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Quelle: Stadt Braunschweig, Ratsinformationssystem


Stadt Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz 9880/05 20. Juni 05: Ergänzungsvorlage zur Vorlage Drucksache Nr. 9826/05 vom 3. Juni 2005.

Planungskonzept
"Beschlußvorschlag unverändert."

Die Vorlage wurde am 14. Juni 2005 im Stadtbezirksrat 221 Innenstadt behandelt. Dem Punkt 1 des Vorschlages (Planungskonzept) wurde zugestimmt (10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen). Die Beschlußempfehlungen zu Punkt 2 (Spielplatz) und Punkt 3 (Kostenfestsetzung Spielplatz) wurden abgelehnt (je 0 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

  • Das städtebauliche Konzept wurde ausführlich diskutiert. Die vorgeschlagenen Ergänzungen der Blockrandbebauung wurden überwiegend positiv bewertet. Nur ein Bezirksratsmitglied wollte die Ecke Ritterstraße/Schloßstraße nicht als Baulücke sehen, sondern als Parkplatz.Die Stadthäuser im Blockinnenbereich wurden unterschiedlich beurteilt: Die Einen beklagen die „drangvolle Enge“,die hier entstehe,die Anderen begrüßen die „urbane Dichte“,die der kleinteiligen Struktur des mittelalterlichen Magniviertels entspreche.
  • Kritisch wurde die Einstellplatzsituation beurteilt. Zur Zeit befinden sich ca. 200 Einstellplätze im gesamten Blockbereich (städtische und private Flächen). Im Planungskonzept wird durch die bauliche Schließung der Baulücken die Anzahl der Einstellplätze auf ca. 100 reduziert. Allerdings ließe sich diese Anzahl durch Unterbringung mit Hilfe neuer technischer Systeme (übereinander gestapelte Doppelstellplätze) ggf. auf ca. 140 Einstellplätze erhöhen. Auf jeden Fall kann der Stellplatzbedarf, der sich aus den Nutzungen des Baublocks ergibt (Bestand und Planung), gedeckt werden, und es können noch einige Stellplätze darüber hinaus angeboten werden.
  • Ca. 60 Einstellplätze sind zur Zeit an städtische Bedienstete vermietet (hauptsächlich an den Fachbereich Gebäudemanagement). Da dies von vornherein als provisorische Übergangslösung angedacht war, können diese Plätze hier ersatzlos wegfallen.
  • Trotzdem wird der Wegfall der Einstellplätze im Bereich des geplanten Spielplatzes nicht akzeptiert. Alle Bezirksratsmitglieder sprechen sich für den Erhalt dieser Stellplätze aus. Diese Stellplätze sind ausschließlich an private Nutzer vermietet (Geschäftsleute, Anwohner etc.).
  • Der Bezirksrat ist der Auffassung, diese Plätze sollten erhalten und der Spielplatz nicht gebaut werden. Außerdem ist man der Auffassung, daß der Spielplatz in einem sehr verschatteten engen Bereich des Baublockes liege und deshalb für Mütter und Kinder nicht attraktiv sei. Nach Meinung der Verwaltung findet hier keine übermäßige Verschattung statt (siehe Anlage 1). Der Bezirksrat möchte, daß ein anderer Standort außerhalb des Baublocks gesucht wird. Er meint, daß z. B. der jetzige öffentliche Parkplatz an der Jodutenstraße besser geeignet sei. Die Verwaltung hält diesen Standort für nicht geeignet, da sich rings um den Spielplatz Garagen befinden bzw. im Norden das Schulgrundstück der Schule Klint angrenzt. Es fehlt hier „die soziale Kontrolle“. Als weiterer Standort wird der Löwenwall vorgeschlagen. Die Verwaltung ist der Meinung, daß die historische Form keine Abtrennung einer Fläche für einen Spielplatz verträgt. Außerdem wird der Bereich durch Wegfall des Schloßparks bei gutem Wetter noch intensiver als Liegewiese genutzt als vorher. Ein anderer geeigneter Standort steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
  • In diesem Stadtquartier gibt es ca. 100 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, die überwiegend den ehemaligen Spielplatz im Schloßparkbereich genutzt haben. Der vorgeschlagene Spielplatz im Blockinnenbereich, dem der Rat im Rahmen des Sanierungszielbeschlusses für das Sanierungsgebiet Innenstadt früher bereits zugestimmt hatte, könnte einen Teil des Fehlbedarfs der durch den Wegfall des großen Spielplatzes im Schloßpark entstanden ist, decken. Wenn er nicht realisiert wird, verstärken sich die Spielplatzprobleme in diesem Quartier.
  • Die Bundes- und Landesmittel für den Spielplatz in Höhe von ca. 66.000,00 € müßten an Bund und Land zurückgegeben werden, wenn der Spielplatz nicht realisiert wird.
  • Es wird befürchtet, daß durch den geplanten Weg quer durch den Baublock Vandalismusprobleme entstehen. Die Verwaltung weist darauf hin, daß durch die geplante Bebauung im Blockinnenbereich die soziale Kontrolle gegenüber der jetzigen desolaten Situation verstärkt wird.
Die Verwaltung bleibt aus den o. g. Gründen nach wie vor bei den Beschlußvorschlägen aus der Ursprungsvorlage.

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Protokoll der Bürgerversammlung am 13. Juni 2005 um 18.30 Uhr im Raum A 3.191/ Rathaus-Altbau
Teilnehmer:
  • Herr Friedrich, Herr Thiele Architekturbüro ft+Architekten
  • Frau Nickel FB Stadtgrün
  • Herr Wiechers Abt. 61.13/ Stadterneuerung
  • Frau Ockel Abt. 61.13/ Stadterneuerung
  • Bügerbeteiligung: ca. 35 Teilnehmer/innen und Stadtbezirksrat 221 (Frau Werner, Herr Johannes, Herr von Schreiber)
  • Veranstaltungsdauer: 2,0 Stunden

Es liegen zur Erläuterung des Vorhabens der städtebauliche Rahmenplan für den Teilbereich Magni, der Entwurfsvorschlag für den Kinderspielplatz von FB 67 sowie Entwurfspläne des Büros ft+Architekten vor. Weiterhin stehen ein Modell M 1:500 sowie Alternativkonzepte zur Ansicht zu Verfügung. Die Anwesenden werden durch Herrn Wiechers begrüßt und erhalten eine Einführung zu Anlass und Ziel der vorliegenden Planung:

Gesamtplanung/ Sanierungsziele
Zurzeit besteht von Investorenseite die Absicht, die Grundstücke an der Ritterstraße, Schlossstraße und im Blockinnenbereich zu bebauen. Zunächst soll das erste Planungskonzept den Anwohnern vorgestellt werden. Darüber hinaus sehen langjährige Planungen im Blockinnenbereich einen Standort für einen Kinderspielplatz vor. Da die Sanierungsmaßnahme Innenstadt Ende 2005 ausläuft und nur noch in diesem Jahr Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen, um den Kinderspielplatz zu realisieren, wird die Umgestaltung städtischer Flächen in diesem Block vorgeschlagen. Die Sanierung in der Innenstadt und im Magniviertel wird seit 1985 intensiv betrieben. Übrig geblieben sind jene Projekte und Maßnahmen, die sich schwieriger gestalten. Die Gestaltung des Magnikirchplatzes in seiner heutigen Form, die Umgestaltung der Straßen im Magniviertel nach einem durchgängigem Gestaltungs- und Verkehrskonzept, sowie einzelne private Modernisierungsmaßnahmen gehören zu den Maßnahmen, die durch Städtebaufördermittel im Rahmen des Sanierungsprogramms durchgeführt und gefördert wurden.

Im Laufe des Sanierungszeitraumes sind einzelne Grundstücke im Blockinnenbereich an der Ritterstraße von der Stadt angekauft worden, um eine durchgreifende städtebauliche Lösung entwickeln zu können. Dazu sind Abbruchmaßnahmen vorgenommen und die Flächen provisorisch als Stellplätze hergerichtet und vermietet worden. Der ehemalige Bunker konnte mit Hilfe von Städtebaufördermitteln umgenutzt und modernisiert werden. Dieser ist nun in die heutige Grundstückssituation der Umgebung und in die Planungen einzubeziehen.

Zurzeit bestehen folgende Nutzungen und Mietverhältnisse auf den städtischen Grundstücken: Das Grundstück Ritterstraße/ Ecke Schlosstrasse ist als Stellplatzfläche (23EP) an den FB 65 der Stadt Braunschweig und das RPA vermietet. Das städtische Grundstück an der Ritterstraße ist ebenfalls an den FB 65 vermietet (26 EP). Weitere städtische Flächen im Blockinnenbereich sind an Mitarbeiter der Stadtverwaltung, an Anwohner, an anliegende Firmen sowie an Privatpersonen, die von auswärts in die Stadt kommen, vermietet (56 EP). Insgesamt stehen also 105 zurzeit vermietete Stellplätze zur Verfügung. Mit Wegfall der Tiefgarage im Schlosspark, in der als einzige TG von der Stadt Dauerparkplätze zur Verfügung gestellt wurden, ist der Bedarf an Stellplätzen im Magniviertel stark angestiegen. Nur durch gezielte Maßnahmen auf den Privatgrundstücken sowie durch Schaffung neuer Stellplätze im Zuge der Neubaumaßnahme kann die Stellplatzfrage gelöst bzw. gemildert werden. Der Mangel an Stellplätzen in der Innenstadt kann jedoch nicht allein auf diesen Altstadtbereich fokussiert werden und zu Lasten der Anwohner und der städtebaulichen Qualität im Quartier gehen.

Für den „Baublock Ritterstraße“ sind in der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung Sanierungsziele formuliert worden. Diese sehen eine Blockrandschließung an der Ritterstraße und der Schlossstraße sowie eine Aufwertung des Blockinnenhofes durch einzelne Begrünungsmaßnahmen vor. Geschützt im Blockinnenbereich soll ein Kinderspielplatz entstehen. Ein öffentlicher Fußweg soll den Block queren und Spielplatz und Grünflächen erschließen. Die Stellplätze, neu zu schaffende und bestehende, sollten ursprünglich in einer Tiefgarage untergebracht werden. Dieses Konzept ist in mehreren Fällen von unterschiedlichen Planern und Investoren durchgespielt worden, kam jedoch nie zur Umsetzung, da Investoren eine solche Maßnahme für nicht rentabel hielten. Vorliegende Pläne zur aktuellen Bewerbung zum Erwerb dieses Grundstücks sehen nun eine kleinteilige Bebauung auch im Blockinnenhof vor. Der Stellplatznachweis wird ebenerdig in begrünten Stellplatzanlagen erbracht. Der Investor ist bereit über das notwendige Maß erforderliche Stellplätze mit zu errichten.

Kinderspielplatz
Frau Nickel stellt die Planung zur Kinderspielplatzgestaltung vor. Eine heute zum Parken genutzte Fläche von ca. 375 m² nördlich des Bunkers soll zukünftig Kindern im Alter von 7 Jahren zur Verfügung stehen. In einer großen Sandfläche sind einzelne Spielgeräte wie Schaukel und Drehscheibe im Wechsel mit Spiel- und Sitzmauern vorgesehen. Das bestehende Grün soll erhalten und ergänzt werden. Eine Sitzmauer sowie kleinkronige Bäume schließen den Platz nach Westen ab. Das Konzept ist als Vorschlag der Verwaltung zu sehen, das in einer geplanten Kinderbeteiligung jedoch modifiziert werden soll.

Architektenentwurf
Herr Friedrich, Architekturbüro ft+Architekten, stellt die Planung zur Neubebauung vor. Gezeigt wird hier die Vorplanungsstufe. Ziel der Architekten ist es, die Qualitäten des Magniviertels in dem Block wiederzuspiegeln. Die durch die vorgeschlagene Architektur entstehenden Räume, Raumkanten und Beziehungen sind nach dem Prinzip des Viertels (Enge – Verdichtung) entwickelt worden. Das Baugrundstück befindet sich mitten in der Stadt - diese städtische Atmosphäre soll ins Blockinnere dringen und den innenstädtischen Bereich aufwerten. Eine öffentliche Durchwegung soll zur Erschließung der neuen Wohneinheiten als auch des Kinderspielplatzes dienen. Hierbei entstehen kleine Platzsituationen, wie man sie aus dem Magniviertel kennt. Vorgesehen sind Eigentumswohnungen in den Baukörpern an der Ritterstraße und Schlossstraße und im Blockinneren Stadthäuser mit einem eigenem Grundstück. Auch in der Material- und Fassadengestaltung soll sich die Kleinteiligkeit und Vielfältigkeit des Quartiers wiederholen.

Frage- und Diskussionsrunde

1.) Wie kommt man auf die Idee, an dieser Stelle einen Kinderspielplatz zu bauen? Es gibt hier nur sehr wenig Kinder.
Das Magniviertel ist auf jeden Fall ein beliebtes Wohnviertel, das es auch weiterhin bleiben soll. Die Spielplatzbilanz in der Innenstadt stellt ein Defizit an Spielflächen für Kinder dar. Der hier geplante Spielplatz kann den Wegfall des Spielplatzes im Schlosspark nicht ausgleichen, wohl aber kann er einen Teil des wohnungsnahen Fehlbedarfs decken. Weiterhin sollen Anreize geschaffen werden, Familien in die Stadt zu holen, u.a. für die Neubebauung. Die zentrale Lage sorgt für eine ideale Versorgung und Infrastruktur (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel etc.), so dass ein Spielplatz mit Grün als Freifläche in einer dichten Bebauung als selbstverständlich angesehen wird. Dennoch wird geprüft, wieviel Kinder im Baublock zurzeit wohnen.

2.) Der Spielplatz wird nicht einsehbar sein und unterliegt keinerlei sozialer Kontrolle. In dem Block wird es keine Ruhe mehr geben. Öffentliche Wege und Plätze werden soziale Randgruppen anziehen. Der Spielplatz darf auf keinen Fall gebaut werden. Zu diesem Thema entsteht eine rege Diskussion – die Fragestellungen dazu werden gesammelt und gemeinsam beantwortet.

2.1) Wozu soll der öffentliche Durchgang dienen?

2.2) Die Freifläche des Kinderspielplatzes ist völlig ungeeignet, sie ist zugig, schattig und unwirtlich. Bereits heute ziehen Besucher der Kneipen des Viertels durch den Block und verursachen Lärm.

2.3) Im Quartier besteht ein erheblicher Park- und Stellplatzdruck. Die heutigen provisorischen Plätze könnten zu einer gestalteten Stellplatzanlage umgestaltet werden. Die mehr und mehr motorisierte Gesellschaft muss hier Berücksichtigung finden.

2.4) Ein Eigentümer und Anwohner des Bunkers beschreibt die heutige Situation: die Durchfahrt zur Straße Ölschlägern wird bereits heute als öffentliche Toilette benutzt. Angetrunkene aus dem Kneipenviertel sorgen für Ruhestörungen. Er warnt davor, den Kinderspielplatz in diese „dunkle Ecke“ zu legen. Er sieht darin eine große Gefahr. Der heute den Block in der Mitte teilende Zaun muss auf jeden Fall bleiben, ein Durchgang darf nicht entstehen, da noch mehr Ruhestörungen die Folge wären.

2.5) Frau Ziebart, Eigentümerin des Grundstücks Ölschlägern 30, bestätigt vorherige Aussage. Sie selbst hatte in der Vergangenheit mit Brandstiftung, Diebstahl, Ruhestörung und Vandalismus zu kämpfen. Durch die Öffnung des Blocks entstehen noch mehr Störungen. Sie spricht sich gegen die Planungen aus.
Es stimmt, dass die gesellschaftlichen Probleme zunehmen, jedoch zieht der ungeordnete Bereich dies auch an – eben weil es zurzeit keine soziale Kontrolle gibt. Durch die Umnutzung und Belebung des Bereiches, in dem sich die Bewohner mit ihrem Umfeld identifizieren, entsteht eine viel stärkere soziale Kontrolle. Entgegen der hier bestehenden Meinung, dass der vorgeschlagene Standort des Spielplatzes dunkel und eng ist, ist die Verwaltung der Überzeugung, dass der Block insgesamt sehr tief und groß ist und eine solche Nutzung sich ohne Komplikationen einfügen kann. Der Spielplatz kann besonnt werden und eine Qualität bei entsprechender Gestaltung entfalten. Es gibt genügend andere Beispiele in der Stadt, die an engere Situationen angepasst wurden und gelungen sind.

3.) Herr Seitz schlägt vor, den vorgeschlagenen öffentlichen Weg zu halbieren. Eine Trennung würde eine Durchwegung verhindern. So könnte man eine Erschließung von Ölschlägern und von der Ritterstraße ermöglichen ohne ganz hindurch zu gelangen.
Architekt Herr Thiele zeigt Beispiele (Herrendorftwete) aus dem Quartier auf, die nach dem geplanten Prinzip funktionieren. Durch öffentlich gestaltete und durchlässige Wege in einem dichten Wohnquartier entsteht Bewegung und Belebung – Voraussetzung für ein Gefühl der sozialen Sicherheit.

4.) Wie ist in dem vorgeschlagenen Entwurf die Erschließung für Rettungsfahrzeuge und die Anlieferung für die Läden Rossmann und Magni Vino geplant?
Die Grundstücke Ölschlägern 30 und 31/32 erhalten zur Erschließung ihrer Stellplätze weiterhin ein Wegerecht über die städtische Fläche. Die Anlieferung für die Läden soll weiter ermöglicht werden und ist in Einzelgesprächen und durch Alternativüberlegungen mit den Anwohnern und Eigentümern zu klären und abzustimmen – hier gibt es Abhängigkeiten untereinander.

5.) Herr Elsas, Vertreter der Werbegemeinschaft Magni, bittet um das Wort. Er vertritt die Interessen des Einzelhandels. Die Werbegemeinschaft und der Einzelhandel leiden sehr stark am Wegfall der Tiefgarage im Schlosspark. Die Parkplatzsuchenden werden ins Magniviertel verdrängt, Parkflächen gehen den Geschäftsleuten verloren. Die heutige Situation sollte auf jeden Fall erhalten bleiben.
Die Bebauung kommt nicht von heute auf morgen, Planungen und Konzepte sind schon vor langer Zeit entwickelt worden. Der Wegfall der Tiefgarage und eine Bebauung im Baublock Ritterstraße geschehen nun zeitgleich, was die Bedingungen verschärft. Dennoch können die ausgelösten Probleme aus der Schlossparkbebauung nicht zu Lasten anderer Projekte und Einzelner gehen.

6.) Ist es richtig, den Spielplatz vorab zu bauen und hängt vom Spielplatz ab, ob ein Investor baut oder nicht?
Die Lage des Spielplatzes ist an einem geschützten Ort ausgesucht worden, Schaden durch die Bautätigkeit sind nicht zu befürchten. Die Umsetzung der Pläne hat relativ große Chancen, es ist das bisher am stärksten weiter entwickelte Konzept für diesen Standort. Die Investorenhaltung ist nicht an den Spielplatz gebunden. Vielmehr ist ausschlaggebend, dass Städtebaufördermittel nur noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen, die im anderen Fall entfallen würden.

7.) Was geschieht mit dem Spielplatz während der Bauzeit der Wohnbebauung? Wird der Spielplatz nach Fertigstellung nicht sanierungsbedürftig sein?
Der Spielplatz muss während der Bauzeit durch intelligente Bauabläufe und getrennte Erschließungen für Spielplatz und Baufahrzeuge geschützt werden.

8.) Was passiert, wenn der Investor wegfällt? Ist der Kinderspielplatz ohne Bebauung sinnvoll?
Sollte dies geschehen, werden die Bemühungen zur Wohnumfeldverbesserung und zur Bebauung weiter verfolgt, evtl. Alternativkonzepte entwickelt, in die eine Spielplatznutzung integriert werden kann.

9.) Wie ist die Müllsentsorgung der Grundstücke für die Neubebauung vorgesehen?
Müllcontainer können heute an einem Sammelstandort geschickt in die Bebauung und deren Freifläche einbezogen werden. Dieser Planungsstand enthält noch keine konkreten Aussagen darüber, in jedem Fall lassen sich die Müllcontainerstandorte verträglich integrieren. Herr Wiechers bittet am Ende der Diskussion um Anregungen zur Blockgestaltung. Wie stellen sich die Anwohner ihr Umfeld vor? Herr Seitz schlägt vor, den Spielplatz an den westlichen Bereich im Blockinnenhof zu legen und für die Erreichbarkeit nur Stichwege anzulegen. Außerdem wird vorgeschlagen, für den Spielplatz einen anderen Standort zu wählen. Weitere konkrete Vorschläge werden nicht gemacht. Jedoch wird die Alternative diskutiert, die Blockränder wie vorgeschlagen zu bebauen, den Spielplatz anzulegen und statt der Binnenbebauung eine begrünte und gestaltete Stellplatzanlage zu errichten. Diese Alternative fand eine größere Zustimmung unter den Anwesenden.

Eine Anwohnerin aus der Gesprächsrunde würdigt die vorliegende Planung und bestätigt, dass der Platz so wie er heute besteht nicht bleiben kann.
Vereinbart wird, dass eine Besonnungsstudie der Architekten die tatsächlichen Lichtverhältnisse im Umfeld der Bebauung und des Spielplatzes bis zum Stadtbezirksrat am morgigen Tag klären soll. Weiterhin werden Zahlen zur Bewohnerstruktur eingeholt.

Zusammenfassung
Insgesamt besteht eine eher ablehnende Haltung gegen Kinderspielplatz und Bebauung. Trotz der aufklärenden Stellplatzanalyse (private Stellplätze können eher mehr geschaffen werden und sind von den Planungen nicht berührt; Privatgrundstücke werden in jedem Fall profitieren) konnte die bestehende Skepsis nicht behoben werden. Die Einsicht, dass es sich bei der bestehenden Situation um eine provisorische Einrichtung handelt, konnte nur schwer hergestellt werden.

Nach Abschluss der Veranstaltung wird die Erörterung in Einzelgesprächen vor den Plänen noch fortgesetzt. Anwohner, die sich aufgrund der lautstarken Beiträge der Wortführer in der Diskussion nicht melden mochten, befürworteten die städtebauliche Planung wie auch den vorgesehenen Kinderspielplatz.

Quelle: Stadt Braunschweig, Ratsinformationssystem


Stadt Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz 9960/05 31. Aug. 05: 2. Ergänzungsvorlage zur Vorlage Drucksache Nr. 9826/05 vom 3. Juni 2005

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Die Verwaltung schlägt zwei Planungsvarianten vor:
  1. "Beschlussvorschlag unverändert"
    Dem vorliegenden Konzept zur Umgestaltung des Baublocks Ritterstraße im Zuge einer Wohnbebauung wird zugestimmt. Dem Konzept zur Umgestaltung einer Teilfläche im Blockinnenbereich zu einem Kinderspielplatz und der Durchführung des Spielplatzneubaus als vorgezogene Maßnahme im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesserung des Baublocks wird zugestimmt. Die Kosten für den Bau des Kinderspielplatzes werden mit 100.000 festgesetzt.
  2. "Beschlussvorschlag wie Stadtbezirksrat 221 vom 14. Juni 2005"
    Dem vorliegenden Konzept zur Umgestaltung des Baublocks Ritterstraße im Zuge einer Wohnbebauung wird zugestimmt. Dem Konzept zur Umgestaltung einer Teilfläche im Blockinnenbereich zu einem Kinderspielplatz und der Durchführung des Spielplatzneubaus als vorgezogene Maßnahme im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesserung des Baublocks wird nicht zugestimmt."

[...]

Eine weitergehende intensive Auseinandersetzung mit der bisherigen Planung in der Verwaltung führt zu folgenden Ergebnissen:
  • In den vom Rat beschlossenen Sanierungszielen wurden bereits die vorhandenen Missstände im Blockinnenbereich analysiert. Als ein Sanierungsziel wird vor allem die Wahrung der bestehenden Kleinteiligkeit in der Nutzungs- und Baustruktur im Magniviertel beschrieben. Das vorliegende Planungskonzept enthält eben diese für das Magniviertel typische Nutzungsmischung. Ein Großteil der provisorischen Einstellplatzflächen wird verkauft und privatisiert, ein geringerer Teil verbleibt in der öffentlichen Hand - öffentliche und private Bereiche werden miteinander verzahnt. Der Blockinnenbereich kann fußläufig durchquert werden, um das "städtische Leben durchfließen" zu lassen. Der Kinderspielplatz ist am Fußwegenetz angeschlossen. Das Planungskonzept wird daher als schlüssig beurteilt. Der Kinderspielplatz ist in Zusammenhang mit einer Fußwegverbindung ebenfalls als Sanierungsziel im Sanierungsziel- und Rahmenplanbeschluß des Rates formuliert.
  • In der Innenstadt und ihren Randbereichen besteht zur Zeit ein großes Spielplatzdefizit. Nach einer Untersuchung von Standorten, die eine Kinderspielplatznutzung in einer ähnlich geschützten und dennoch zentralen Lage ermöglichen, ist festzustellen, dass es keine Alternative für einen Kinderspielplatz in der Umgebung gibt. Die Aufstellung einzelner Spielgeräte z. B. im Bereich der Fußgängerzonen kann zwar das Angebot ergänzen, stellt jedoch keine Alternative dar zu einem "Rückzugsort" für Kinder. Die Skepsis gegenüber Lage und Qualität des Spielplatzes wird von der Bauverwaltung nicht geteilt. Die Besonnungsstudie (1. Ergänzungsvorlage) zeigt, dass die Fläche gleichmäßig besonnt und beschattet ist. Die soziale Kontrolle ist durchaus gegeben.
  • Bauherren von Bauvorhaben mit mehr als zwei Wohneinheiten sind gemäß Niedersächsischen Spielplatzgesetz verpflichtet, eine Spielfläche für Kleinkinder von mind. 30 m² anzubieten. Es sei denn, im nahe gelegenen Umfeld befindet sich ein öffentlicher Spielplatz. Ein Angebot für Kleinkinder wird es daher ohnehin geben müssen. Auf Grund des Defizits an öffentlichen Spielplätzen in der Innenstadt lassen sich hier private und öffentliche Anliegen gut verknüpfen.
  • Die Bebauung entsteht zum Teil im Blockinnenbereich. Dieser sollte nur bis zu einem bestimmten Maß ausgenutzt und verdichtet werden, um ein qualitätvolles Wohnumfeld, Besonnung und Belichtung zu gewährleisten. Eine Bebauung des Grundstücksteiles, der für den Spielplatz vorgesehen ist, ist als Alternative für den Spielplatz nicht möglich, da die Grenzabstände nicht eingehalten werden könnten.
  • Ohnehin ist bei einer Umstrukturierung und Grundstücksneuordnung in einem Bereich dieser Qualität (Dichte, Lage) städtebaulich für ein ausgewogenes Verhältnis von bebauter Fläche und Grünfläche zu sorgen. Da ein solcher Wohnstandort auch für junge Familien attraktiv sein soll, liegt eine Nutzung als Kinderspielplatz, der gleichzeitig Freiund Grünfläche ist, sehr nahe. Einstellplätze könnten für den Baublock in verdichteter Form auf den privaten Grundstücken bei Mitwirkung der Eigentümer geschaffen werden.

Nach der Prüfung von Alternativen werden zwei Planungsvarianten für möglich gehalten, die in den Ausschüssen noch einmal beraten werden sollten. Um zu einer Entscheidung zu kommen, müssen die unterschiedlichen Belange gegeneinander abgewogen werden:

  • Zu Beschlussvorschlag 1:
    Betrachtet man den Baublock als ein "in sich geschlossenes städtebauliches System", reicht die Gesamtfläche des Planungsbereiches aus, um sowohl den Bedarf an Einstellplätzen zu decken, als auch einen Kinderspielplatz unterzubringen.
  • Zu Beschlussvorschlag 2:
    Betrachtet man den Baublock als "offenes System", in dem auch Flächen für andere Nutzungen außerhalb des Baublocks bereitgestellt werden, müsste auf den Kinderspielplatz verzichtet werden, damit hier statt dessen weitere Stellplätze z. B. für Pendler, Geschäftsleute oder Kunden untergebracht werden können. Sollen noch weitere Stellplätze bereitgestellt werden, wie teilweise gefordert wird, müsste auf einen Teil der Bebauung verzichtet werden. Allerdings sieht der Bauinteressent das Vorhaben dann als nicht mehr finanzierbar an.

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Quelle: Stadt Braunschweig, Ratsinformationssystem


Stadt Braunschweig, Stadtplanung & Bauen www.braunschweig.de: "Lebendiges Magniviertel":

[...]

"Eine Realisierung des Projektes ist für das Jahr 2009/2010 geplant."

[...]


Stadt Braunschweig, Pressemeldung am 23.09.2011

Am Montag, 26. September beginnt an der Ritterstraße zwischen den Klint und Schloßstraße der Neubau zweier Mehrfamilienhäuser. Dazu ist die Aufstellung eines Baukrans auf der Fahrbahn erforderlich. Die Ritterstraße kann deshalb während der voraussichtlich einjährigen Bauzeit nicht durchfahren werden. Die Grundstücke sind aber über folgende Alternativrouten zu erreichen: Kuhstraße - Ritterstraße - Klint und Schloßstraße - Ritterstraße – Ölschlägern. (Lageplan anzeigen)

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Magniviertel www.magniviertel.de
Letzte Änderung: 05. Oktober 2011